Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
der Fachhochschule Frankfurt/Main
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Mittwoch, 08. September 2010
Semesterticketbüro

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Mo. 10:00 - 12:00 Uhr

Mi.  10:15 - 14:15 Uhr

Do. 10:00 - 12:00 Uhr

Do. 10:15 - 14:15 Uhr

Ort: Gebäude 9 | Raum 18
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069 1533 - 2398
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Wichtige Infos zum Semesterticket

  • Antrag auf RMV-Rückerstattung (Ende der Antragsfrist für das Sommersemester 2010: 22.04.2010)

  • auch wenn Ihr nur wenige Tage im neuen Semester eingeschrieben seid, dann Eure Abschlussarbeit abgebt und das RMV-Gebiet umgehend wieder verlasst: laut Vertrag mit dem RMV ist Exmatrikulation kein Erstattungsgrund für das Semesterticket.

  • weder der AStA noch der RMV haben auf die Ausstellung des Studienausweises rechtlichen oder technischen Einfluss und Verzögerungen sind dabei weder vom AStA noch vom RMV zu vertreten. Falls jemand seinen neuen Ausweis nicht rechtzeitig zum Semesterstart erhalten hat, möge er/sie sich bitte an das SSC der Hochschule wenden. Für eventuell in der Zeit seit Semesterbeginn gekaufte Fahrkarten haften weder der AStA noch der RMV, weil diese beiden Seiten den entstandenen Schaden nicht verursacht haben.

Preise und Fahrkarte

Die Preise für das Semesterticket werden sich in den kommenden Semestern folgendermaßen entwickeln:

  • SS 2009 und WS 2009/ 2010: 149,06 EUR

  • SS 2010 und WS 2010/ 2011: 155,90 EUR

Diese Kosten werden mit dem Semesterbeitrag bei der Einschreibung/ Rückmeldung automatisch mitbezahlt.

Als Fahrkarte gilt der Studienausweis mit dem Vermerk "RMV-Semesterticket" und ein gültiger Personalausweis (oder ein Internationaler Studierendenausweis, Bahncard, Führerschein oder irgendetwas anderes mit Lichtbild). Dies ist unbedingt notwendig, da das Semesterticket eine nicht übertragbare Zeitkarte ist und der Studienausweis als nicht ausreichend fälschungssicher gilt. Ausländische Studierende, deren Reisepass wegen des dort eingetragenen Visums bedeutend wichtiger ist als ein leicht ersetzbarer Personalausweis für Deutsche, haben die Möglichkeit, beim RMV (z.B. Konstablerwache) eine Kundenkarte zu beantragen. Diese wird dann als ausreichende Legitimation anerkannt.

Sollte man eines von beiden vergessen haben, dann gilt dies als "Schwarzfahrt" und die üblichen 40 EUR sind fällig. Ganz so schlimm ist es dann aber doch nicht - da man ja eigentlich im Besitz einer Fahrkarte ist, gibt es auch die Möglichkeit, diese nachzureichen. Dies tut man bei dem Verkehrsunternehmen, in dessen Fahrzeug man kontrolliert wurde. Auch in diesem Fall sind aber immerhin noch 7 EUR Bearbeitungsgebühr zu zahlen.

Antragsgründe für eine Rückerstattung

Wie am Anfang schon erwähnt, ist das Semesterticket nur so preiswert, weil jede/r Studierende zum Kauf verpflichtet ist. Aber es gibt auch die berühmten Ausnahmen, bei denen der RMV-Beitrag erstattet und das Semesterticket entwertet wird.

In folgenden Fällen kann der Semesterbeitrag erstattet werden:

  • bei Studierenden, die sich auf Grund ihres Studiums mindestens 3 Monate des Semesters im Ausland aufhalten

  • bei Studierenden, die sich auf Grund eines Praktikums oder der Abschlussarbeit mindestens drei Monate des Semesters außerhalb des RMV-Gebietes aufhalten

  • bei Schwerbehinderten, die nach dem Schwerbehinderungsgesetz Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen

  • bei Studierenden, die nachweislich ein Urlaubssemester antreten

  • bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit RMV-AStA-Semesterticket immatrikuliert sind, kann das unter Berücksichtigung aller Übergangstarife insgesamt preiswertere Semesterticket erstattet werden (z.B. Goethe Universität Frankfurt)

  • bei Studierenden, die im Besitz eines Job-Tickets sind, das RMV-Semesterticket rückerstattet werden

  • bei Studierende, die einen Einzelfall haben (z.B. finanzielle Härte)

 

Um Gebrauch von diesen Regelungen machen zu können, muss ein Antrag gestellt und der Antragsgrund nachgewiesen werden (Bescheinungen vom Fachbereich oder Kopie der Arbeitsverträge, ggf. Meldebescheinigungen usw.). Das Formular dazu gibt es im AStA-Büro sowie AStA Semesterticketbüro oder hier im Internet. Hier kann dann auch nachgelesen werden, welche Nachweise für den Antrag erforderlich sind und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.

In jedem Fall ist der Antrag innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn komplett beim AStA einzureichen.

Geltungsbereich des Semestertickets

Im RMV-Gebiet sind generell alle Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen und die Züge des Nahverkehrs (Regionalbahn, StadtExpress, RegionalExpress) nutzbar. Bei besonderen Leistungen der Verkehrsunternehmen, wie z.B. den Nachtbussen in Frankfurt, sind Zuschläge zu bezahlen.

Das Semesterticket gilt im gesamten Verbundgebiet des RMV, wie es auf der Karte abgebildet ist. Da dieses aber schon direkt südlich von Darmstadt endet, wurde eine Zusatzvereinbarung mit dem Verkehrsbund Rhein-Neckar (VRN) getroffen, welche die Nutzung auf einen Übergangsbereich bis Weinheim ausdehnt. Wer gern das komplette Gebiet des VRN mitnutzen will, hat die Möglichkeit für z.Z. 147,30 € (ab SS 2009) das VRN-Semesterticket zuzukaufen. Dies ist an jedem Bahnhof im VRN-Gebiet gegen Vorlage von Studien- und Personalausweis möglich (weitere Infos: www.vrn.de).

Seit dem Sommersemester 2006 bietet der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) ebenfalls ein Zusatzsemesterticket für das gesamte RNN-Gebiet an. Es kostet für Studierende, die im Besitz eines RMV-Tickets sind, 133 EUR/ Semester und ist über die Kundenbüros des RNN erhältlich (weitere Infos: www.rnn.info).

Zur Weiterfahrt über das Verbundgebiet hinaus, können ab der Grenze des Verbundgebietes RMV Anschlussfahrkarten gelöst werden.

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