| internationale Studierende |
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Hallo, ich heiße Alesya Ayzikova, studiere im 8. Semester Public Management und bin AStA-Referentin für Internationales Studium. Ich werde versuchen, euch, soweit es geht, den Studiumstart und das Studium zu erleichtern. Wenn ihr Fragen zu eurem Studium und den Studienbedingungen habt, wendet euch bitte auch per E-mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. an mich. Sendet mir vorab eure Fragen, damit ich komplexere Fragestellungen zielgerichteter beantworten kann. Die FH Frankfurt ist multikulturell. Etwa 20% der Studierenden haben keinen deutschen Pass. Die Besonderheiten des internationalen Daseins während des Studiums in Deutschland haben wir für euch zusammen gefasst. Nichts desto trotz stehen euch auch viele Anlaufstel-len für Beratung und Hilfe zur Verfügung. Die Wichtigsten davon findet ihr auf im Anschluss.
Aufenthaltserlaubnis Ob EU- oder Nicht-EU-Bürger, benötigt jeder ausländische Studierende eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Diese muss spätestens drei Monate nach der Einreise beantragt werden und setzt ausreichende finanzielle Absicherung und Krankenversicherung voraus. EU-Bürger beantragen bei der örtlichen Meldebehörde eine Freizügigkeitsbescheinigung. Nicht-EU Bürger bekommen von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss nach spätestens zwei Jahren verlängert werden.
Arbeit Bürger der Staaten, die vor dem 01.05.2005 der EU beigetreten sind (Alt-EU), sind im Job den deutschen Studierenden gleich gestellt. Bürger der Neu-EU-Staaten benötigen eine Arbeitsgenehmigung, die frühestens drei Monate nach der Einreise beantragt werden kann und nur für einen bestimmten Job gilt. Den Antrag stellt ihr und euer Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Ohne dieser Genehmigung dürft ihr maximal 90 Tage bzw. 180 halbe Tage im Jahr arbeiten. Das gleiche Kontingent an Arbeitstagen steht auch den Bürger der Nicht-EU-Staaten zur Verfügung. Beachtet bitte hierzu auch die Vermerke in eurer Aufenthaltserlaubnis. Die Tätigkeit, die über dieses Kontingent hinaus geht, bedarf der Genehmigung der Ausländerbehörde. Der angestrebte Job muss dabei “studienfördernd” sein, d. h. dem zukünftigen Beruf entsprechen. Der Ausländerbehörde muss ein persönliches Angebot für die Arbeitsstelle vorgelegt werden, dessen Praxisbezug von der FH bestätigt ist. Diese “Fachbindung” gilt nicht beim unverschuldeten Wegfall der Finanzierungsgrundlagen (z.B. Wegfall des Bürgen). Die Tutorien und studentische Hilfsjobs an der FH zählen nicht zu diesem Kontingent und dürfen ohne Arbeitserlaubnis ausgeübt werden. Also haltet die Augen offen, was in eurem Fachbereich oder an der FH generell ausgeschrieben wird.
Finanzierung Außer mit einem Job kann man das Studium mit Stipendien bzw. mit Krediten finanzieren. Mehr dazu siehe unter Referat Soziales. Die Evangelische Studentengemeinde und die Katholische Hochschulgemeinde gewähren ebenfalls finanzielle Unterstützung für ausländische Studierende in finanziellen Notlagen. Falls ihr kurz vor dem Studienabschluss steht, gibt es auch die Möglichkeit, Studien-abschlussbeihilfe der DAAD in Anspruch zu nehmen.
Versicherung Studierende müssen krankenversichert sein, so lautet das deutsche Recht. Dabei könnt ihr euch an gesetzliche und private Krankenkas-sen wenden. Ihr könnt auch die Krankenversicherung aus eurer Heimat übertragen. sucht bitte eure Krankenkasse auf und informiert euch über die Möglichkeiten.
Deutschkurse und Tutorien Etwa 3-4 Wochen vor Beginn jedes Semesters könnt ihr eure Deutschkenntnisse in einem Kommunikationstraining an der FH aufbessern. Achtet dabei bitte auf die Informationen des Akademischen Auslandsamtes der FH. Außerdem gibt es Fachtutorien, die euch die Vorbereitung zu den Prüfungen erleichtern. Bei Bedarf meldet euch bitte bei der zuständigen Professorin bzw. Professor oder im Akademischen Auslandsamt.
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